Waffenrecht 04: Aufbewahrung – Waffenschrankschlüssel
Lt. einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023 sind Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Das o.g. Urteil gilt in Niedersachsen nicht. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Niedersachsen vom 27.05.2024, Az.: 11 LB 508/23 liefe „die so entstehende „Endloskette“ auf … Waffenrecht 04: Aufbewahrung – Waffenschrankschlüssel weiterlesen
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