Waffenrecht 06: Transport von Waffen
Vorab: Gem. § 2 Abs. 1 WaffG ist „der Umgang mit Waffen oder Munition“ … „nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Jugendliche dürfen daher grundsätzlich keine Waffen transportieren. Der Transport von Waffen ist eine Unterart des Führens von Waffen. Definition von „Führen einer Waffe“: Gem. Abschnitt 2 Nr. 4 der Anlage 1 … Waffenrecht 06: Transport von Waffen weiterlesen
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