SK-Stelle hat einen neuen Vorstand gewählt

Auf der Jahreshauptversammlung haben die Mitglieder einen neuen Geschäftsführenden Vorstand gewählt. Zum Präsidenten wurde Sven Christen einstimmig gewählt. Vizepräsident wurde Burkhard Beecken, Schatzmeisterin: Regina Christen, Geschäftsführer: Jürgen Hansen, alle einstimmig.
Es wurden zeitgleich folgende Funktionen neu besetzt bzw. durch Wiederwahl bestätigt. Stellv. Schatzmeister Burkhard Schwope; Schützenmeister: Andreas Hübner; stellv. Schützenmeister: Wolfgang Wischnewski; Schießsportleiter: Andreas Hübner; Bogenobmann: Felix Reising; stellv. Bogenobmann: Thore Sandhop; Jugendwart Bogen: Michael Gerdau; stellv. Jugendwart Bogen: Felix Reising; Pistolenobmann: Burkhard Beecken; stellv.: Pistolenobmann: Patric Schlieder; Festleiter: Hans-Jörg Hübner; Pressewart: Holger Fischer

Unser neuer Vorstand

Corona-3G-Regel am 22.09.

Aufgrund von Vorgaben des Landes Niedersachsen und des Landkreises Harburg teilen wir zur Erinnerung mit, dass auch zur außerordentlichen Mitgliederversammlung die 3G Regel (Geimpft, genesen oder getestet) gilt. Wer also nicht als Geimpft oder Genesen gilt, macht bitte vorher einen Schnelltest und bringt die Bescheinigung mit.

Darüberhinaus gilt (wie bisher) die Maskenpflicht (min. OP-Maske) außerhalb des Sitzplatzes und Registrierung mit der Luca-App, deren QR-Code am Eingang ausgelegt wird.

Danke für Euer Verständnis.

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22. September 2021

um 19:30 Schützenhaus Stelle

Erörterung zur aktuellen Situation im Schützenkorps Stelle

Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung durch den Präsidenten
TOP 2: Darstellung der Situation im Geschäftsführenden Vorstand
TOP 3: Diskussion

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten und sollte in unser aller Interesse sein.


Mit Schützengruß
Holger Fischer
(Präsident)

Aktuell geltende Corona-Regeln ab 21.06. 2021

Sport
Die für die Sportanlage verantwortliche Person hat Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes für den Betrieb zu treffen.
Es wird nicht länger zwischen indoor und outdoor Sportangeboten unterschieden, sodass die Pflicht zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes für Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen etc. ebenso wie für Sportplätze oder den öffentlichen Raum gilt.
Es ist die Ausübung von kontaktfreien Sportarten sowie Kontaktsportarten in Gruppen zulässig.
Es besteht keine Verpflichtung zur Testung der Übungsleiter, Trainer sowie der volljährigen Sporttreibenden mehr. Ebenso können im Rahmen eines Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleideräume genutzt werden.
Es gelten keine Obergrenzen für Gruppengrößen, allerdings ist im Rahmen des Hygienekonzeptes die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten weiterhin zu begrenzen und zu steuern.

https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/aktuell-geltende-corona-regeln-ab-21-06-2021-was-ist-verboten-was-ist-erlaubt–901002890-20100.html?rubrik=1000042

Corona Regeln ab dem 31.05.2021

Quelle: Landkreis Harburg

Sport

Die für die Sportanlage verantwortliche Person hat Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes für den Betrieb zu treffen.

Es wird nicht länger zwischen indoor und outdoor Sportangeboten unterschieden, sodass die Pflicht zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes für Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen etc. ebenso wie für Sportplätze oder den öffentlichen Raum gilt.

Es besteht keine Verpflichtung zur Testung der Übungsleiter, Trainer sowie der volljährigen Sporttreibenden mehr. Ebenso können im Rahmen eines Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleideräume genutzt werden.

Es gelten keine Obergrenzen für Gruppengrößen, allerdings ist im Rahmen des Hygienekonzeptes die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten weiterhin zu begrenzen und zu steuern.

Kontaktbeschränkungen werden ab dem 26.05.2021 gelockert:

Landkreis Harburg – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Harburg (Landkreis), 25.05.2021 14:41 Uhr

Ab 26. Mai sind damit wieder Treffen von maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden hierbei nicht mit einberechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Ebenfalls nicht eingerechnet werden Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Personen, die nicht im Landkreis Harburg leben, dürfen an diesen Treffen nur dann teilnehmen, wenn in ihrer Kommune die gleichen Regelungen gelten.

Die Kreisverwaltung hat heute per Allgemeinverfügung festgestellt, dass der Inzidenzwert im Landkreis Harburg seit sieben Tagen stabil unter 35 liegt und setzt die genannten Lockerungen, denen das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zugestimmt hat, am 26. Mai in Kraft. Sollten die Inzidenzwerte sich wieder verschlechtern, das heißt der Wert von 35 überschritten werden, treten beide Lockerungsschritte automatisch wieder außer Kraft. Der Landkreis Harburg wird dies dann sofort öffentlich kommunizieren.

siehe:

Allgemeinverfügung Lockerung Kontaktbeschränkungen – Einzelhandel 25.05.2021

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung bis 30. Mai 2021