Hiermit stelle ich den folgenden Antrag an die Jahreshauptversammlung am 03. März 2017:
Die Versammlung möge beschließen, dass zur Entlastung des Schatzmeisters ab sofort offiziell zwei Stellvertreter des Schatzmeisters mit Sitz und Stimme dem erweiterten Vorstand angehören.
Die Aufgabenverteilung wird wie folgt sein:
Schatzmeister:
Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand, Verantwortlich für die satzungsgemäße Mittelverwendung, Fakturierungen (Rechnungserstellung), Beitrageinzug, Buchhaltung, Abschlüsse und Steuererklärungen, Anmeldungen der Arbeitnehmer beim Finanzamt und Sozialbehörden, Abrechnung mit Bewirtung und anderen Kassen (soweit das nicht durch einen der beiden Stellvertreter gemacht wird).
1. Stellvertreter:
Ist (wie der Schatzmeister) alleine über alle Konten verfügungsberechtigt. Zuständig für den bargeldlosen Zahlungsverkehr und die (Papier-)Belegführung. Darüber hinaus die finanzbezogene Korrespondenz (Zuschussanträge u.s.w. mit den Komunal- und Kreisbehörden)
2. Stellvertreter:
Ist Zuständig für den Bargeldbereich im weitesten Sinne, also u.A. Sammlungen, Ein- und Auszahlungen, Bargeldentgegennahme und Erstattungen, Abrechnung Kassen und Schützenfestkasse (ggf. gemeinsam). Darüber hinaus das Mahnwesen bei Rückständen Rechnungen und Beiträgen von Mitgliedern.
Alle weiteren Aufgaben werden die drei intern absprechen.
Gruß
Holger Heidtmann