Zeugen, denen am Mittwochmorgen verdächtige Personen im Bereich des Penellweg aufgefallen sind, werden gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 04171 7960 bei der Polizei in Winsen zu melden.
Sport Die für die Sportanlage verantwortliche Person hat Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes für den Betrieb zu treffen. Es wird nicht länger zwischen indoor und outdoor Sportangeboten unterschieden, sodass die Pflicht zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes für Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen etc. ebenso wie für Sportplätze oder den öffentlichen Raum gilt. Es ist die Ausübung von kontaktfreien Sportarten sowie Kontaktsportarten in Gruppen zulässig. Es besteht keine Verpflichtung zur Testung der Übungsleiter, Trainer sowie der volljährigen Sporttreibenden mehr. Ebenso können im Rahmen eines Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleideräume genutzt werden. Es gelten keine Obergrenzen für Gruppengrößen, allerdings ist im Rahmen des Hygienekonzeptes die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten weiterhin zu begrenzen und zu steuern.
Die für die Sportanlage verantwortliche Person hat Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes für den Betrieb zu treffen.
Es wird nicht länger zwischen indoor und outdoor Sportangeboten unterschieden, sodass die Pflicht zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes für Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen etc. ebenso wie für Sportplätze oder den öffentlichen Raum gilt.
Es besteht keine Verpflichtung zur Testung der Übungsleiter, Trainer sowie der volljährigen Sporttreibenden mehr. Ebenso können im Rahmen eines Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleideräume genutzt werden.
Es gelten keine Obergrenzen für Gruppengrößen, allerdings ist im Rahmen des Hygienekonzeptes die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten weiterhin zu begrenzen und zu steuern.
Landkreis Harburg – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Harburg (Landkreis), 25.05.2021 14:41 Uhr
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Ab 26. Mai sind damit wieder Treffen von maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden hierbei nicht mit einberechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Ebenfalls nicht eingerechnet werden Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Personen, die nicht im Landkreis Harburg leben, dürfen an diesen Treffen nur dann teilnehmen, wenn in ihrer Kommune die gleichen Regelungen gelten.
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Die Kreisverwaltung hat heute per Allgemeinverfügung festgestellt, dass der Inzidenzwert im Landkreis Harburg seit sieben Tagen stabil unter 35 liegt und setzt die genannten Lockerungen, denen das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zugestimmt hat, am 26. Mai in Kraft. Sollten die Inzidenzwerte sich wieder verschlechtern, das heißt der Wert von 35 überschritten werden, treten beide Lockerungsschritte automatisch wieder außer Kraft. Der Landkreis Harburg wird dies dann sofort öffentlich kommunizieren.
Da sich die Regelungen nach der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Harburg richten, der sich ständig ändert, können wir keine verbindlichen eigenen Regeln festlegen, die auch Bestand haben.
Erlaubt ist draußen, was die Behörden (Land Niedersachsen und Landkreis Harburg) vorgeben:
Ab dem 02. November 2020 muss der Freizeitberieb wieder nahezu komplett eingestellt werden. Sport und und Geselligkeit sind daher im November 2020 im Verein nicht möglich:
Aktuelle Neuerungen zum Schießsport im SK-Stelle ab dem 13.07.2020:
Die sanitären Anlagen im Schützenhaus stehen wieder zur Verfügung
Das Eintragen in die Anwesenheitslisten beim Training ist nicht mehr erforderlich.
Es muss beim Schießen kein über den üblichen Stand hinausgehender seitlicher Abstand mehr gehalten werden, solange das Schießen kontaktlos erfolgt. D.h. pro Schießbahn ein Schütze (bzw. beim Bogenschießen zwei pro Scheibe).
Eigene Scheibenauflagen (Bogen) sind nicht mehr zwingend. Jeder nach eigenem, verantwortungsvollem Ermessen.
Es bleibt bei…
den üblichen Hygienevorgaben (Hände waschen, bei Symptomen zu Hause bleiben, u.s.w.)
1,5 m Abstand für diejenigen, die nicht schießen oder Mund/Nasenschutz, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
Jeder schießt nur mit eigenem Material und fasst fremdes nicht an!!!!(Ausnahme: ggf. Scheibenauflagen beim Bogensport)
Seit dem 08.06.2020 ist unter Einhaltung der vom Landkreis Harburg bzw. dem Land Niedersachsen vorgegebenen Corona-Verhaltensregeln (siehe anliegende „Leitplanken“ z.B. mit 2 m Abstand, Hygiene, kein Hände schütteln u.s.w.) ein normaler, organisierter Trainingsbetrieb wieder möglich.
Besucher, Betreuer und Aktive tragen sich zwingend in die ausliegenden Teilnehmerlisten ein. Siehe „Erklärung zur Corona-Verantwortung im Schießbetrieb.pdf“
Ab 08.06.2020 dürfen wir uns unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln wieder im Schützenhaus treffen. Dies geschieht weiterhin in eigener Verantwortung.
Da wir eine ausreichende Desinfektion der Vereinsanlagen und -materialien nicht gewährleisten können, gilt hierzu weiterhin folgendes:
Nur eigene Waffen, Ausrüstung und Zubehör (Ausnahmen regelt die Schießkommission)
Für die Desinfektion von Händen und Sportgeräten sowie Zubehör ist jeder selbst verantwortlich. Entsprechende Desinfektionsmittel sind selbst mitzubringen.
Die sanitären Anlagen im Schützenhaus stehen zunächst nicht zur Verfügung.
Die Benutzung der Anlage sowie das Schiessen liegt alleine in der Verantwortung der jeweiligen Schützen. Der geschäftsführende Vorstand kann den Schiessbetrieb nicht verantwortlich überwachen und will auch niemand anderen mit dieser Aufgabe belasten.
Die Umsetzung des Trainings obliegt den jeweiligen Sparten.
Passt aufeinander auf und bleibt gesund!
Views seit 22.03.2024:37
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