Covid-19 – 8: Neuerungen ab dem 13.07.2020

Aktuelle Neuerungen zum Schießsport im SK-Stelle ab dem 13.07.2020:

  • Die sanitären Anlagen im Schützenhaus stehen wieder zur Verfügung
  • Das Eintragen in die Anwesenheitslisten beim Training ist nicht mehr erforderlich.
  • Es muss beim Schießen kein über den üblichen Stand hinausgehender seitlicher Abstand mehr gehalten werden, solange das Schießen kontaktlos erfolgt. D.h. pro Schießbahn ein Schütze (bzw. beim Bogenschießen zwei pro Scheibe).
  • Eigene Scheibenauflagen (Bogen) sind nicht mehr zwingend. Jeder nach eigenem, verantwortungsvollem Ermessen.

Es bleibt bei…

  • den üblichen Hygienevorgaben (Hände waschen, bei Symptomen zu Hause bleiben, u.s.w.)
  • 1,5 m Abstand für diejenigen, die nicht schießen oder Mund/Nasenschutz, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
  • Jeder schießt nur mit eigenem Material und fasst fremdes nicht an!!!!(Ausnahme: ggf. Scheibenauflagen beim Bogensport)

Neue Niedersächsische Verordnung ab 13.07.2020

Das Land Niedersachsen hat am 10.07. eine neue Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht, die am 13.07. wirksam wird.

Die Sportausübungen sind jetzt im § 26 geregelt.

Link: Neue Niedersächsische Verordnung ab 13.07.2020

Hannover, 11.07.2020
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

http://nssv.de/

—–

—–

Liebe Niedersächsische Schützenvereine,

gemäß § 26 (1) 2.Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020 ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

Zwecks Bestätigung haben wir bei der LSB-Hotline nachgefragt, die in Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport daraufhin die Rückmeldung gegeben hat, dass dies auch für das Sportschießen und somit für die nebeneinander liegenden Schießbahnen gilt. D.h., es müssen jetzt keine Schießbahnen mehr zwischen den Schützen frei gehalten werden, wenn die Schießgruppe nicht aus mehr als 30 Personen besteht.

Selbstverständlich sind weiterhin die in § 3 und § 4 festgelegten Maßnahmen für das Hygienekonzept sowie die Datenerhebung und Dokumentation zu berücksichtigen.

Möglicherweise legen die Kommunen und Landkreise vor Ort weitergehende Regelungen fest. In diesen Fällen sind ggfs. die Vor-Ort-Gegebenheiten mit den Kommunen bzw. Landkreisen direkt abzustimmen. Auf diese E-Mail kann entsprechend verwiesen werden.

Die Verordnung kann sich jederzeit in beide Richtungen verändern. Es ist aber seitens der Landesregierung angedacht, bis zum 31.08.2020 keine Veränderungen mehr vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Ulrich Nordmann

Geschäftsführer

SCHÜTZENBUND NIEDERSACHSEN e.V.
Wilkenburger Straße 30
30519 Hannover

Email des NSSV – weitergeleitet vom SV-HH am 20.07.2020