Kategorie: Gewehrsport
Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
Quelle: Thilo von Hagen, Referent Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Schützenbund e.V
Gegen alle Bedenken auf Wahrung der bürgerlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte versucht die Bundesregierung durch die Vorlage eines Entwurfs „eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ (Anhang auf www.dsb.de einsehbar), eine drastische Verschärfung des Waffenrechts noch in der alten Legislaturperiode durchzusetzen.
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Ab dem 02. November 2020 muss der Freizeitberieb wieder nahezu komplett eingestellt werden. Sport und und Geselligkeit sind daher im November 2020 im Verein nicht möglich:
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Covid-19 – 8: Neuerungen ab dem 13.07.2020
Aktuelle Neuerungen zum Schießsport im SK-Stelle ab dem 13.07.2020:
- Die sanitären Anlagen im Schützenhaus stehen wieder zur Verfügung
- Das Eintragen in die Anwesenheitslisten beim Training ist nicht mehr erforderlich.
- Es muss beim Schießen kein über den üblichen Stand hinausgehender seitlicher Abstand mehr gehalten werden, solange das Schießen kontaktlos erfolgt. D.h. pro Schießbahn ein Schütze (bzw. beim Bogenschießen zwei pro Scheibe).
- Eigene Scheibenauflagen (Bogen) sind nicht mehr zwingend. Jeder nach eigenem, verantwortungsvollem Ermessen.
Es bleibt bei…
- den üblichen Hygienevorgaben (Hände waschen, bei Symptomen zu Hause bleiben, u.s.w.)
- 1,5 m Abstand für diejenigen, die nicht schießen oder Mund/Nasenschutz, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
- Jeder schießt nur mit eigenem Material und fasst fremdes nicht an!!!!(Ausnahme: ggf. Scheibenauflagen beim Bogensport)
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