Corona Regeln ab dem 31.05.2021

Quelle: Landkreis Harburg

Sport

Die für die Sportanlage verantwortliche Person hat Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes für den Betrieb zu treffen.

Es wird nicht länger zwischen indoor und outdoor Sportangeboten unterschieden, sodass die Pflicht zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes für Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen etc. ebenso wie für Sportplätze oder den öffentlichen Raum gilt.

Es besteht keine Verpflichtung zur Testung der Übungsleiter, Trainer sowie der volljährigen Sporttreibenden mehr. Ebenso können im Rahmen eines Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleideräume genutzt werden.

Es gelten keine Obergrenzen für Gruppengrößen, allerdings ist im Rahmen des Hygienekonzeptes die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten weiterhin zu begrenzen und zu steuern.