Waffenrecht 09: Schießen mit Schreckschusswaffen

Das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen (PTB-Waffen) ist lediglich auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers erlaubnisfrei, wenn das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Dies gilt auch für Silvester.

Zu diesem Thema gibt es ausführliche Literatur u.A. beim Landkreis Harburg:


Eine etwas ausführlichere Zusammenfassung findet sich in einem Merkblatt des Polizeipräsidiums Duisburg: