Waffenrecht 12: Aufsichten

Auf unserem Stand erfolgt das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)), u.A. der Sportordnung des DSB.

Unser Schützenkorps bestellt zum Schießen auf dem Schießstand Standaufsichten, deren Anordnungen verbindlich sind und unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiederhandlungen können Unfälle und andere ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Standaufsicht

Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AWaffV hat „der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber)“, also das Schützenkorps Stelle, „unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen“… Die sogenannte „Standaufsicht“.

Die Standaufsicht muss das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 10 Abs. 1 Satz 3 AWaffV), sachkundig sein (§10 Abs. 3 Satz 2 AWaffV) und bei Kindern und Jugendlichen einen Nachweis der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit haben (§10 Abs. 3 Satz 3 AWaffV).

Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet (§ 11 Abs. 3 AWaffV).

Anordnungen der Standaufsicht

Sicherheit geht über alles. Die Standaufsichten haben die Sicherheit im Schießbetrieb zu gewährleisten.

Den Anordnungen der Standaufsicht ist nach § 11 Abs. 2 AWaffV unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

Geschieht das nicht, hat die Standaufsicht nach § 11 Abs. 1 AWaffV das Recht und ggf. sogar die Pflicht, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

Ordnungswidrigkeit nach § 34 Nr. 10 AWaffV i.V.m § 53 Abs. 1 WaffG

Wer eine Anordnung (der Standaufsicht) nicht befolgt, handelt, sofern dies vorsätzlich geschieht, ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes (§ 34 Nr. 10 AWaffV).

Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 53 Abs. 2 WaffG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Also haltet Euch an die Sicherheitsregeln, an die Schießstandordnung, die auf jedem Stand aushängt und folgt dem, was die Standaufsicht sagt. Dann ist alles gut.