Einladung und Ergebnisse der Kreismeisterschaften 2024 Revolver 2.55 (.357 Mag.) und 2.58 (.44 Mag.):
KM 2024 Revolver weiterlesenBlog
Zur Beachtung 02: Vorsicht bei der Formulierung eines Kaufvertrags von erwerbspflichtigen Waffen
KM 2024 Pistole
Ergebnisse der Kreismeisterschaft 2.53 / 2.59 Pistole (9mm / .45ACP) am 13. und 14.04.2024 in Luhdorf:
KM 2024 Pistole weiterlesenWaffenrecht 02: Aufbewahrung – Munition
Wieviel Munition darf man zu hause aufbewahren und wie muss sie gelagert werden?
Die Aufbewahrung von Waffen oder Munition regelt § 36 Waffengesetz (WaffG)
Waffenrecht 02: Aufbewahrung – Munition weiterlesenWaffenrecht 11: Munitionserwerb
Wer darf welche Munition erwerben?
In Diskussionen rund um Munitionserwerb halten sich hartnäckig einige Gerüchte und Behauptungen. Was ist daran?
Waffenrecht 11: Munitionserwerb weiterlesenWiederladen 02: Delaborieren von Fabrikmunition
Darf ein Wiederlader mit einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) – „Pulverschein“ defekte Fabrikmunition zum Zwecke der Vernichtung des Nitropulvers delaborieren?
Konkretes Beispiel: Eine in einer Munitionsfabrik hergestellte Patrone (Fabrikmunition) hat ein defektes oder fehlerhaft eingebautes Zündhütchen, das nicht zündet und daher die Treibladung in der Hülse nicht entzünden kann. Wie und von wem muss diese Patrone entsorgt werden? (Achtung, ggf. kann die Patrone noch nachzünden, also Vorsicht!)
Wiederladen 02: Delaborieren von Fabrikmunition weiterlesenWaffenrecht 07: Transport von Munition
Auch beim Transport von Munition ist einiges zu beachten.
Waffenrecht 07: Transport von Munition weiterlesenWeitere Waffenrechtsverschärfungen 2024 – machen die Sinn?
Immer neue Waffenrechtsverschärfungen können nicht nur unseren Sport gefährden, sondern auch die Arbeit der Waffenbehörden durch erhebliche Mehrarbeit massiv belasten und behindern.
Weitere Waffenrechtsverschärfungen 2024 – machen die Sinn? weiterlesenWaffenrecht 12: Aufsichten
Auf unserem Stand erfolgt das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)), u.A. der Sportordnung des DSB.
Unser Schützenkorps bestellt zum Schießen auf dem Schießstand Standaufsichten, deren Anordnungen verbindlich sind und unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiederhandlungen können Unfälle und andere ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.
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