Vereinsmeisterschaft der Bogenabteilung im SK Stelle für 2025

Schützenfest 2024

Das SK Stelle hat 2024/2025 wieder einen Korpskönig!!!

Das diesjährige Schützenfest 2024 ist mit einem neuen Programm und einem verbesserten Aufbau des Schützenplatzes erfolgreich gewesen. Dafür bedanken wir uns bei allen Organisatoren und Helferinnen bzw. Helfern.

Die Neuerungen im Programmablauf können der Festfolge 2024 entnommen werden. Ein besonderer Akt war der Gottesdienst am Sonntag Vormittag. Vielen Dank dafür an Pastorin Raphaela Gerlach und die Ausrichter. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr.

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LM 2024 Vorderlader Kurzwaffen

Zwei Landesmeister, einmal Silber und zwei Bronzenadeln in den Einzelwertungen sowie ein 2. Platz in der Mannschaftswertung bei den Landesmeisterschaften 2024 Vorderlader Kurzwaffen (SpO 7.x) lassen sich sehen.

Wir gratulieren Burkhard Beecken zum Landesmeister Perkussionspistole Herren IV und Patrick Schlieder zum Landesmeister Perkussionsrevolver Herren III.

Außerdem herzlichen Glückwunsch an Frank Burmeister zum 2. Platz und Lars Remmert zum 3. Platz in der Disziplin Perkussionsrevolver Herren II, sowie Patrick Schlieder (3. Platz) und Thomas Züschner zu den Platzierungen Perkussionspistole und der silbernen Nadel in der Mannschaft.

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Wiederladen 02: Delaborieren von Fabrikmunition

Darf ein Wiederlader mit einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) – „Pulverschein“ defekte Fabrikmunition zum Zwecke der Vernichtung des Nitropulvers delaborieren?

Konkretes Beispiel: Eine in einer Munitionsfabrik hergestellte Patrone (Fabrikmunition) hat ein defektes oder fehlerhaft eingebautes Zündhütchen, das nicht zündet und daher die Treibladung in der Hülse nicht entzünden kann. Wie und von wem muss diese Patrone entsorgt werden? (Achtung, ggf. kann die Patrone noch nachzünden, also Vorsicht!)

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Waffenrecht 12: Aufsichten

Auf unserem Stand erfolgt das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)), u.A. der Sportordnung des DSB.

Unser Schützenkorps bestellt zum Schießen auf dem Schießstand Standaufsichten, deren Anordnungen verbindlich sind und unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiederhandlungen können Unfälle und andere ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

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Wiederladen 01: Pulverschein

PulverscheinC.I.P. – Die Munitionsdatenbank

Sportschützen und Jäger können ihre Munition ggf. selber laden bzw. „wiederladen“.

Dafür gibt es Gründe:

  1. Kosten:
    Munition ist sehr teuer geworden. Beim Wiederladen kann für die Munition man deutlich Geld sparen. Allerdings ist die Ausstattung zum Wiederladen nicht billig und rentiert sich erst im Laufe der Zeit in Abhängigkeit vom Munitionsbedarf durch Trainings- und Wettkampfhäufigkeit. Das macht es für Sportschützen i.d.R. interessanter, als für Jäger.
  2. Präzision:
    Eine genaue Trefferlage ist abhängig von sehr vielen Faktoren. Einer davon ist eine gute Abstimmung der Munition auf Waffe und Schützen. Hierbei hilft es enorm, wenn man diese selber laborieren und testen kann und nicht auf Fabrikmunition angewiesen ist.
  3. Materialschonung:
    Wiedergeladene Munition sollte auf die Waffe und den Schützen abgestimmt sein (s.o.) und ist i.d.R. geringer geladen (weniger Pulver), als Fabrikmunition. Das schont die Waffe und die Knochen durch geringeren Verschleiß.

Zum Wiederladen benötigt man eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG), den sog. „Pulverschein“.

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