Waffenrecht 01: Aufbewahrung – Waffen

Zu diesem Thema gibt es reichlich Merkblätter von diversen Anbietern.

Die für Stelle zuständige Waffenbehörde, der Landkreis Harburg, hat das nachstehende Merkblatt heraus gegeben:

Da sich die dauerhaft sichere Aufbewahrung eines Waffenschrankschlüssels als schwierig gestaltet, empfehlen wir beim Neukauf immer einen Waffenschrank der „Bauart DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1“ mit elektronischem Zahlenschloss und außenliegender Batterie (i.d.R. hinter dem Tastenfeld).

Die sind nur minimal teurer und haben erheblich mehr Möglichkeiten.

Noch ein paar Merkblätter zur Aufbewahrung von Schusswaffen: