Waffenrecht 13: Aufsichten

Auf unserem Stand erfolgt das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)), u.A. der Sportordnung des DSB.

Unser Schützenkorps bestellt zum Schießen auf dem Schießstand Standaufsichten, deren Anordnungen verbindlich sind und unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiederhandlungen können Unfälle und andere ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

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LM 2024 Vorderlader Kurzwaffen

Zwei Landesmeister, einmal Silber und zwei Bronzenadeln in den Einzelwertungen sowie ein 2. Platz in der Mannschaftswertung bei den Landesmeisterschaften 2024 Vorderlader Kurzwaffen (SpO 7.x) lassen sich sehen.

Wir gratulieren Burkhard Beecken zum Landesmeister Perkussionspistole Herren IV und Patrick Schlieder zum Landesmeister Perkussionsrevolver Herren III.

Außerdem herzlichen Glückwunsch an Frank Burmeister zum 2. Platz und Lars Remmert zum 3. Platz in der Disziplin Perkussionsrevolver Herren II, sowie Patrick Schlieder (3. Platz) und Thomas Züschner zu den Platzierungen Perkussionspistole und der silbernen Nadel in der Mannschaft.

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Wiederladen 02: Delaborieren von Fabrikmunition

Darf ein Wiederlader mit einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) – „Pulverschein“ defekte Fabrikmunition zum Zwecke der Vernichtung des Nitropulvers delaborieren?

Konkretes Beispiel: Eine in einer Munitionsfabrik hergestellte Patrone (Fabrikmunition) hat ein defektes oder fehlerhaft eingebautes Zündhütchen, das nicht zündet und daher die Treibladung in der Hülse nicht entzünden kann. Wie und von wem muss diese Patrone entsorgt werden? (Achtung, ggf. kann die Patrone noch nachzünden, also Vorsicht!)

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