COVID-19 – 3: Das Schießen auf und in den Sportanlagen bleibt (bis auf Weiteres) weiterhin untersagt

Hallo zusammen!

Wir haben uns vom Vorstand Gedanken darüber gemacht, inwieweit es möglich ist, Schießsport als Individualsport draußen zu betreiben, da dort eigentlich kein Grund für eine erhöhte Infektionsgefahr besteht, wenn die Regeln der Kontaktsperre eingehalten werden. Laut Bundesregierung ist ja Individualsport ausdrücklich möglich.

Daher haben wir eine entsprechende Anfrage bei der Polizeiinspektion Buchholz und dem Landkreis Harburg, als die für uns zuständige Ordnungsbehörde, gestartet. Wir haben auch eine Antwort bekommen.

Leider wurde vom Land Niedersachsen auch verfügt, dass der „Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“ verboten ist. Das bedeutet, es ist zwar theoretisch die Ausübung des Individualsports unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsregeln, alleine oder mit maximal einer weiteren Person unter Einhaltung der entsprechenden Abstände erlaubt, aber eben nicht auf unserem Vereinsgelände.

https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/faq-corona-was-ist-geschlossen-was-ist-geoeffnet–901002289-20100.html?rubrik=1000042

Es tut uns leid, keine bessere Nachricht geben zu können.

Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und bleibt gesund.

⁣Der Vorstand