Waffenrecht 10: Waffenerwerb (die eigene WBK)

In Deutschland sind die Anforderungen zum Erwerb einer eigenen Waffe sehr streng.

Dies wird durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt.

Das Waffengesetz in Deutschland ist eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Die Rechtslage ist jetzt schon sehr komplex und durch immer neue Ideen der Politik im ständigen Fluss. Daher hier nur eine kurze Abhandlung ohne Gewähr der uneingeschränkten Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Waffenrecht 05: Aufbewahrung – Besuch

Auch, wenn ein WBK-Inhaber alleine in der eigenen Wohnung ist, muss eine unmittelbare, tatsächliche Kontrolle über Waffen gewährleistet sein, soweit sie (z.B. zur Reinigung) nicht im zugelassenen Tresor aufbewahrt werden.

Klingelt es also an der Tür, während die Waffe (aus welchen Gründen auch immer) nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wird, sollte diese zunächst ordnungsgemäß eingeschlossen werden, bevor die Haustür geöffnet wird.

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Waffenrecht 04: Aufbewahrung – Waffenschrankschlüssel

Lt. einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2023 sind Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.

Das o.g. Urteil gilt in Niedersachsen nicht.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Niedersachsen vom 27.05.2024, Az.: 11 LB 508/23 liefe „die so entstehende „Endloskette“ auf ein Verbot von mit Schlüsseln zu verschließenden Waffen-und Munitionsschränken hinaus.“.

Die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.8.2023 – 20 A 2384/20 – juris Rn. 64), ein erleichterter Zugriff auf Schlüssel zu deren Behältnissen führe dazu, dass das gesamte Sicherheitsniveau der Verwahrung auf dasjenige sinke, auf dem die Schlüssel (als „schwächstes Glied der Kette“) verwahrt würden, vermag den Senat auch insofern nicht vollständig zu überzeugen, weil dann auch der Schlüssel zu dem Behältnis, in dem sich der Schlüssel zum Waffenschrank befindet, wiederum in einem den Anforderungen nach § 13 AWaffV entsprechenden Behältnis aufbewahrt werden müsste. Letztlich liefe die so entstehende „Endloskette“ auf ein Verbot von mit Schlüsseln zu verschließenden Waffen-und Munitionsschränken hinaus. Die Einführung eines derartigen -auf Grundlage der aktuellen Vorschriften bisher, wie ausgeführt, nicht bestehenden -Verbots fällt aus Sicht des Senats in den Zuständigkeitsbereich des Gesetz- oder Verordnungsgebers.

Zitat aus dem Urteil des OVG Niedersachsen v. 27.05.2024, Az.: 11 LB 508/23

Da die dauerhaft sichere Aufbewahrung eines Schlüssels sich unabhängig davon oft als schwierig gestaltet, empfehlen wir bei Neuanschaffungen immer einen Waffenschrank der „Bauart DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1“ mit elektronischem Zahlenschloss. Die sind nur minimal teurer und haben erheblich mehr Möglichkeiten.


Waffenrecht 13: Dokumente

Formulare

Waffenüberlassung / Leihschein:
waffenverleih_ausfuellbar-blanko_2006.pdf
Quelle: Grosskaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg e.V.

Transportbescheinigung – Verein:
VDB-Transportbescheinigung
Quelle: VDB

Vordrucke des Landkreis Harburg:
https://www.landkreis-harburg.de/verkehr-ordnung/ordnung-verbraucherschutz/waffenrecht/

Vordrucke Schützenverband Hamburg:
https://schuetzenverband-hamburg.de/service

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Zur Beachtung 01: Verstärkte Aufbewahrungskontrollen bei den Sportschützen

Der Landkreis Harburg hat angekündigt, künftig wieder verstärkt Aufbewahrungskontrollen bei den Sportschützen durchzuführen.

Das teilte Herr Tinkl vom Landkreis Harburg gestern dem Schützenverband Nordheide & Elbmarsch mit.

Landkreis Harburg: Aufbewahrung_Merkblatt_weiss_ab 07_2017