Waffenrecht 06: Transport von Waffen

Vorab:
Gem. § 2 Abs. 1 WaffG ist „(1) „der Umgang mit Waffen oder Munition“ … „nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“ Jugendliche dürfen daher grundsätzlich keine Waffen transportieren.

Der Transport von Waffen ist eine Unterart des Führens von Waffen. Das Führen von Waffen ist gem. § 10 Abs. 4 WaffG nur mit Erlaubnis zulässig. Eine Waffenbesitzkarte (WBK) reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Es gibt aber Ausnahmen:

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Waffenrecht 03: Aufbewahrung – Waffenschränke und Verankerung

Muss ein Waffenschrank verankert werden? Ja und nein.

Nach Waffengesetz: Nein, aber es dient dem Diebstahlschutz und ist daher sehr zu empfehlen und bei kleinen, leichten Waffenschränken obligatorisch.

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